(pol)Sinsheim/Rhein-Neckar-Kreis: (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde ein Unterbringungsbefehl gegen einen Patienten der Kreispflege Sinsheim erlassen. Der Mann steht im dringenden Verdacht, am späten Donnerstagnachmittag, kurz vor 18 Uhr, in seinem Zimmer im 4. Stock Feuer gelegt zu haben.
Die Freiwillige Feuerwehr Sinsheim, die mit 25 Mann im Einsatz war, konnte den Brand schnell löschen, aber nicht verhindern, dass das Zimmer des Verdächtigen sowie ein angrenzendes Krankenzimmer stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Verletzt wurde zum Glück niemand; das Pflegepersonal reagierte schnell, evakuierte den betroffenen Gebäudetrakt im 3. Und 4. Obergeschoss und führte 80 Patienten ins Freie.
Nach ersten Schätzungen beläuft sich der Schaden auf rund 100.000.- Euro.
Die ersten Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ergaben, dass das Feuer vorsätzlich gelegt worden sein dürfte. Die Verdachtsmomente richteten sich schnell gegen einen Bewohner des Zimmers, der noch vor Ort vor-läufig festgenommen wurde.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde am Freitagnachmittag ein Unterbringungsbefehl gegen den psychisch kranken Mann erlassen. Anschließend wurde er in der Klinik für forensische Psychiatrie im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden in Wiesloch untergebracht.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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