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Zum RNZ-Artikel vom 9.4.: „Ist Kerbers Kampf am Ende preisverdächtig?“

13. April 2013 | Das Neueste, Leserbriefe, Reihen

(zg) Zum genannten Artikel muss ich, was meine Person betrifft, einiges richtig stellen.

1. Die Feststellung, es sei meine ursprüngliche Idee gewesen, Hubert Kerber mit dem im Artikel genannten Deutschen Bürgerpreis auszuzeichnen, ist unzutreffend und beruht auf einem Mißverständnis des Verfassers. Von der Existenz eines solchen Preises weiß ich erst seit einem Tag vor Erscheinen dieses Artikels.

2. Das Bild zu dem Artikel ist 2 Jahre alt und stammt aus der bewussten öffentlichen Ortschaftsratssitzung im damals überfüllten Feuerwehrhaus, als die vom Gemeinderat geplante Bebauungsplanänderung unmittelbar bevorstand. Das hätte wenigstens in Klammern vermerkt werden sollen, anstatt den Eindruck eines aktuellen Photos zu erwecken.

3. Ich habe mich nie als „Flügelmann Kerbers“ gesehen, wie es im Artikel heißt, sondern mein Engagement unabhängig und frei in christlicher Verantwortung vor meinem Gewissen als Seelsorger meiner Gemeinde vorgenommen, so gut ich das konnte.. Zu meinem Engagement und meiner Stellungnahme gegen das Krematorium stehe ich selbstverständlich bis zum heutigen Tag, aus folgenden Gründen: a) Verstoß gegen die Pietät (Krematorium mitten im Gewerbegebiet) b) Rechtsbruch seitens der damaligen Stadtverwaltung c) zu große ökologische Gefährdung der Bevölkerung d) Gefährdung des Dorffriedens, der durch Inbetriebnahme leichtfertig aufs Spiel gesetzt wäre.

Klar und selbstverständlich ist, dass mein Engagement natürlich in Zusammenarbeit nicht nur mit Hubert Kerber, sondern dem gesamten Team geschah, dem, wie Kerber zu Recht bemerkt, insgesamt „der Preis“, wenn er denn je zustande käme, „gebührt“.

Inzwischen haben zwei Gerichtsurteile diesem Engagement des gesamten Teams eindeutig Recht gegeben.

gez. Erhard Schulz, Sinsheim-Reihen

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